Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Allen von mir angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Zustimmung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
2.1 Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.
2.2 Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
2.3 Meine Angebote und deren beigefügte Unterlagen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird. Für die Art und den Umfang der Verpflichtungen sind ausschließlich meine Auftragsbestätigungen maßgeblich. Verträge können auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen (z. B. Beginn der Produktion, Mitarbeit in der Konzeptphase oder Entgegennahme einer gewünschten Präsentation).
2.4 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.
2.5 Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.
2.6 Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung meiner Vergütungsansprüche die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an mich ab. Ich nehme hiermit die Abtretung an und bin zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.
§ 3 Lieferfrist und Verzug
3.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen mir und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Ich unterrichte den Auftraggeber im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
3.2 Erkenne ich, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, habe ich den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
3.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 2 Monate, so bin ich berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
3.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die ich trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann, verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen.
3.5 Halte ich den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, mir eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes der Eigenleistung verlangen.
3.6 Ich sende Entwürfe, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
§ 4 Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
4.1 Ich bin berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.2 Soweit Verträge über Fremdleistungen in meinem Namen und für meine Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, mich im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.
4.3 Ich bin berechtigt, mich für die Durchführung des Auftrages dritter, ausreichend qualifizierter Personen (Subunternehmer) zu bedienen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mir sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bin ich berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
5.3 Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung von Material oder Daten, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine um den Verzögerungszeitraum.
§ 6 Gestaltungsfreiheit und Produktion
6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für mich Gestaltungsfreiheit bei der technischen und künstlerischen Umsetzung. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
6.2 Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines in Absprache individuell erarbeiteten Konzepts erstellt.
6.3 Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie ich sie anhand von Musterrollen (Arbeitsproben auf Website etc.) vorweisen kann.
6.4 Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.
6.5 Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von mir berücksichtigt werden.
6.6 Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur mit meiner Zustimmung und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.
6.7 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.8 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt.
6.9 Ich hafte bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials.
6.10 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, garantiert er, dass es sich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
6.11 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei mir.
§ 7 Kosten und Vergütung
7.1 Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich Auslagen, Fremdkosten und Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
7.2 Tritt der Auftraggeber ohne mein Verschulden vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
7.3 Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von mir ausdrücklich benannt werden.
7.4 Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
7.5 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten.
7.6 Wird ein Drehtermin später als sieben Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, habe ich Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
7.7 Für Vorbereitungs- und Reisetage fallen 60 % der vereinbarten Tagesgage an.
7.8 Bei Leistungen über die normale Arbeitszeit (in der Regel 10 Stunden inkl. 1 Stunde Pause) hinaus wird pro angefangener Stunde ein Mehraufwandszuschlag fällig: Ab der 11. Stunde 50 %, ab der 13. Stunde 100 % des vereinbarten Stundenlohns.
7.9 Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von sonntags 50 % und an gesetzlichen Feiertagen 100 % zum vereinbarten Tagessatz berechnet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Abschlagszahlungsregelung: 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Produktionsstart, 20 % bei finaler Abnahme.
8.4 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, hat er Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten (Geschäftskunden) zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von Geschäftskunden wird zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro fällig.
8.5 Die von mir erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in meinem Eigentum. Die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung abhängig.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
9.1 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.2 Ich behalte mir vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen auszuüben.
§ 10 Widerrufsbelehrung und Rücktritt
10.1 Wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Armin Kottek, Schafgarbenweg 18, 80995 München, Tel.: +49 177 488 6575, E-Mail: mail@arminkottek.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Widerruf informieren.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen.
10.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, besteht kein Widerrufsrecht.
10.3 Tritt der Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist von einem erteilten Auftrag zurück, kann ich 100 % des vereinbarten Betrags für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn fordern.
§ 11 Abnahme
11.1 Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.
11.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Werkleistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Die Rüge offensichtlicher Mängel muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erfolgen.
12.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, leiste ich nach meiner Wahl Ersatz oder bessere nach. Dem Auftraggeber sind regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zumutbar.
12.3 Inhaltliche Gesichtspunkte und künstlerisch-gestalterische Aspekte stellen keinen Mangel dar.
12.4 Die Verjährungsfrist wegen etwaiger Mängel beträgt ein Jahr ab Abnahme des Werkes.
§ 13 Haftung
13.1 Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Für sonstige Schäden hafte ich nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
13.3 Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
13.4 Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
§ 14 Nutzungsrechte
14.1 Ich versichere, dass ich über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte verfüge.
14.2 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien verbleibt bei mir.
14.3 Die Nutzungsrechte umfassen das Recht zur öffentlichen Vorführung, Sendung und Verbreitung in allen Medien sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung. Nicht umfasst sind das Recht zur Bearbeitung oder Umgestaltung sowie der Verkauf an Dritte.
14.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Nutzungsrechte zeitlich auf ein Jahr ab Lieferung und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt eingeräumt.
14.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
14.6 Ich erhalte das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von mir angefertigten Filminhalte für den eigenen Bedarf (Präsentationen, Website, Showreel, Social Media) unentgeltlich zu nutzen.
14.7 Die Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
14.8 Das Original Bild- und Tonmaterial wird von mir für ein Jahr kostenlos eingelagert. Danach ist eine kostenpflichtige Weitereinlagerung zu vereinbaren.
§ 15 Verschwiegenheit
Ich und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
§ 16 Datenschutz
16.1 Ich verarbeite personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
16.2 Sofern im Rahmen der Filmproduktion personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, fungiert Armin Kottek als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
16.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass für alle im Filmmaterial auftretenden Personen entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen.
§ 17 Besondere Bestimmungen für Online-Content
17.1 Bei der Erstellung von Inhalten für digitale Medien gelten ergänzend folgende Bestimmungen.
17.2 Die technischen Spezifikationen werden vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart.
17.3 Die Nutzung des Materials für Streaming-Plattformen oder andere digitale Vertriebswege bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
17.4 Bei bezahlten Werbekampagnen (Ads) in sozialen Medien kann eine zusätzliche Vergütung anfallen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 18 Künstlersozialkasse
Die von mir berechneten Honorare können unter Umständen unter die Abgabepflicht gemäß § 24 KSVG fallen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
§ 19 Salvatorische Klausel
19.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder E-Mail gelten entsprechend.
19.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 20 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
20.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Armin Kottek in München.
20.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.